SOG 2006 Nr. 32 Art. 29 BV, § 20 VRG. Verfahrensgarantien. Elemente einer Verfügung. Begründungspflicht: Es ist unzulässig, die Begründung erst im Rechtsmittelverfahren nachzureichen. Aktenerstellungspflicht: Besprechungen sind zu protokollieren. Sachverhalt: Im November 2005 schätzte die Bezirksschätzungskommission den Brandschaden an der S.-Strasse in K. und bezifferte den Gebäudeschaden mit Fr. 750'000.-- sowie den weiteren Schaden mit Fr. 110'000.--. In der definitiven Abschätzungsanzeige vom Dezember 2005 beläuft sich der Gebäudeschaden auf Fr. 860'000.-- und der weitere Schaden auf Fr. 120'000.--. Es besteht eine namhafte Differenz zwischen den beiden Ergebnissen.