Betroffen sind von den Massnahmen 3 Vereine mit ca. 100 Mitgliedern. Die Vertreter der Beschwerdeführerin machten glaubhaft, dass die Existenz der Vereine gefährdet wird. Es seien erfolglos Ersatzstandorte gesucht worden. Am Standort des Flugfeldes sei als Stromquelle eine Autobatterie vonnöten. Die Gerätschaften und Flugzeuge könnten nicht dorthin getragen werden. Bei schlechtem Wetter werde nicht geflogen. An Werktagen lediglich gegen Abend. Der Platz werde hauptsächlich an Wochenenden genutzt. Es würden nie mehr als 10 Personenwagen beim Flugfeld stehen. Im Winter (Oktober bis März) fänden keine Aktivitäten statt. Die Vorinstanz geht davon aus, dass der Fluglärm tolerierbar ist.