Der Lebensraum für Tiere und Pflanzen ist zu schützen. Die Zone A ist reserviert für naturnahe landwirtschaftliche Nutzung mit vernetzten, naturnahen Flächen wie artenreiches Grün- und Ackerland, niedere Hecken, Bäche, Wassergräben und ihre Ufer, Hochstamm-Obstbäume etc. (§ 3 SZR). Die Erholungsnutzung ist nur im Rahmen des Schutzzweckes gewährleistet (§ 5 SZR). Das erfasste Gebiet wird grundsätzlich nur für den landwirtschaftlichen Motorfahrzeugverkehr zugänglich gemacht (§ 6 SZR). Die Schutzziele binden die Gewährleistung der Naherholung an deren Naturverträglichkeit.