Der SZP 1994 enthält einen für Motorfahrzeuge befahrbaren Weg, der bis nahe an das Flugfeld führt. Da keine Signalisationen erlassen worden waren, war die Zufahrt zum Flugfeld frei. Der zu befahrende Weg wird im neuen Plan für den allgemeinen Fahrverkehr geschlossen. Es gilt nun ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge, ausgenommen für Landwirtschaft und Zubringerdienst bis Witihof und Lindenhof. Im Einspracheverfahren wurden weitere Ausnahmen zum Fahrverbot geschaffen. Zugelassen werden nun auch Unterhaltsdienste (Bauten und Anlagen), Rettungsdienste zu Übungszwecken und die Zufahrt zu den Feldern mit landwirtschaftlichen Direktverkaufsangeboten für Kunden.