Es ist eine naturverträgliche Naherholung zu gewährleisten. c) Der Modellflugplatz der Beschwerdeführerin liegt im Gebiet “Fröscheren”, mitten in der Schutzzone Witi. Er liegt ausserhalb des Wasser- und Zugvogelreservats von nationaler Bedeutung im Gebiet des Nutzungsplanes A des SZP 1994 und des SZP 1995. Die Zone A ist reserviert für naturnahe landwirtschaftliche Nutzung mit vernetzten, naturnahen Flächen wie artenreiches Grün- und Ackerland, niedere Hecken, Bäche, Wassergräben und ihre Ufer, Hochstamm-Obstbäume etc. (§ 3 SZR). Die Erholungsnutzung ist im Rahmen des Schutzzweckes gewährleistet.