Witi Grenchen-Solothurn” (Schutzzone Witi) ausgeschieden. Der Regierungsrat hat die Änderungen des Schutzzonenplanes und des Schutzzonenreglementes betreffend die Schutzzone Witi genehmigt. Genehmigt wurden die Änderung des Nutzungsplanes A, die Änderungen der Zonenvorschriften und der Plan und die Listen der Fahrverbotssignale. b) Die Schutzziele der kantonalen Schutzzone Witi sind im Zweckartikel des SZR umschrieben: Die offene Ackerlandschaft ist zu erhalten und unter Wahrung der Existenz der Landwirte eine naturnahe Bewirtschaftung zu fördern.