Änderungen des Nutzungsplanes A, Änderungen der Zonenvorschriften, Plan und Listen der Fahrverbotssignale. In der Liste werden Standort und Wirkungsrichtung der Fahrverbotssignale dargestellt. Die Signale Se 03, Se 04 und Se 05 regeln die Zufahrt von Selzach her in das Gebiet des Flugplatzes. Es handelt sich um Signale vom Typ 2.14 (Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder), teilweise mit Zubringerdienst zum Witihof und Lindenhof und zur ARA. Es werden Feldwege, die bisher befahrbar hätten sein sollen, mit einem Fahrverbot belegt. Der Modellfluggruppe wird die Zufahrt auf einer Strecke von ca. 1.3 km zum Flugfeld verwehrt.