Die notwendigen Verkehrsbeschränkungen wurden nicht signalisiert. Während der Vorbereitung der Signalisationsmassnahmen zeigte es sich, dass sich einzelne Bedürfnisse der Zufahrten seit 1994 geändert hatten. Im Jahre 2005 wurde deshalb das Verkehrsregime der kantonalen Schutzzone Witi geändert. Die Änderungen werden im Nutzungsplan A 2005 dargestellt. In der Zeit vom 18. März bis 20. April 2005 lagen die Akten zur Anpassung der Schutzplanung öffentlich in den betroffenen Gemeinden Grenchen, Bettlach, Selzach, Bellach und Solothurn und im kantonalen Amt für Raumplanung auf: Änderungen des Nutzungsplanes A, Änderungen der Zonenvorschriften, Plan und Listen der Fahrverbotssignale.