Witi bilden ein Schutzzonenplan (SZP) und die zugehörigen Zonenvorschriften im Schutzzonenreglement (SZR). Der Regierungsrat genehmigte im Jahre 1994 Schutzzonenplan und Schutzzonenreglement (RRB Nr. 2782 vom 20. September 1994). Der SZP 1994 sieht Verkehrsbeschränkungen auf den landwirtschaftlichen Wegen vor. Gemäss § 6 ist das Gebiet für den nicht landwirtschaftlichen Motorfahrzeugverkehr nur über die im Plan bezeichneten Strassen und Flurwege zugänglich. Im Nutzungsplan A 1994 blieben einige Feldwege befahrbar. Die notwendigen Verkehrsbeschränkungen wurden nicht signalisiert.