Von einer Ausweisung ist zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. 4. Auch wenn auf eine Ausweisung im jetzigen Moment zu verzichten ist, muss dem Beschwerdeführer bewusst werden, dass ein Rückfall unweigerlich zu einer Ausweisung führen wird. Die Behörden haben das künftige Verhalten zu beobachten. Zu diesem Zweck wird, nach dem Grundsatz der milderen Massnahme und in Gutheissung des subeventuellen Beschwerdeantrags die Niederlassungsbewilligung in eine blosse Aufenthaltsbewilligung umgewandelt. Sie ist vorläufig auf ein Jahr befristet. Verhält sich der Beschwerdeführer klaglos, kann ihm nach fünf Jahren wieder die Niederlassungsbewilligung erteilt werden.