Er hat die Schulen in der Schweiz absolviert und ist als so genannter Ausländer der zweiten Generation hier in der Schweiz integriert. Die Beziehungen zu seinem Heimatland Serbien-Montenegro und speziell zu Kosovo erscheinen marginal. d) Die Resozialisierungschancen hier und im Kosovo sind schwierig zu beurteilen. Zwar hat der Beschwerdeführer hier alle näheren Verwandten und wird insofern von ihnen auch unterstützt, als er nun bei seiner Schwester wohnen kann. Andrerseits ist beispielsweise auch sein Vater wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Auch die notorischen Probleme von Personen aus dem Balkan in zweiter Generation werden weiterhin präsent sein.