Von September 2002 bis April 2003 delinquierte B. in grossem Umfang. Mit Urteil vom 19. Januar 2005 wurde er vom Bezirksgericht Aarau schuldig gesprochen: des bandenmässigen Diebstahls, des bandenmässigen Raubes, der mehrfachen Sachbeschädigung, der Freiheitsberaubung, der mehrfachen Geiselnahme, des mehrfachen Hausfriedensbruchs und verschiedener Strassenverkehrsdelikte. Er wurde zu einer Zuchthausstrafe von drei Jahren und acht Monaten sowie zu einer Busse von Fr. 400.-- verurteilt. Am 2. Oktober 2005 wurde B. bedingt aus dem Strafvollzug entlassen mit einem Strafrest von 450 Tagen Zuchthaus.