Dieser unwillkürlich gezogene Quervergleich bildet indes nicht die eigentliche, hauptsächliche Grundlage für die Qualifikation einer einzelnen Arbeit. Die Leistungen anderer Kandidierender könnten bloss insoweit von Bedeutung sein, als geltend gemacht wird, bei der schriftlichen Aufgabe seien übertrieben strenge Anforderungen gestellt worden (vgl. dazu VPB 61.31 E. 6; nach dem ursprünglichen Bewertungsmassstab hätte keiner von 536 Kandidaten die höhere Fachprüfung für Bücherexperten bestanden). Vorliegend trifft dies nicht zu, nachdem vier von sechs Prüflingen den Anforderungen genügten.