V. liess am 7. November 2005 durch seinen Anwalt gegen diesen Kommissionsentscheid Beschwerde an das Verwaltungsgericht erheben. Er verlangt, die Prüfung sei in Aufhebung des Entscheids der Kommission zumindest als genügend zu erklären und er sei zu den mündlichen Prüfungen zuzulassen. Er begründete die Beschwerde im Wesentlichen damit, dass die Kommission in rechtsverletzender Weise ihr Ermessen unterschreite. Er habe hinreichend belegt, dass er im geprüften Fach über die notwendigen fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfüge. Entgegen der Beurteilung durch die Kommission sei es nicht so, dass er seine Aufgabe nicht erfüllt habe;