Man habe realistische Schätzungen für einen Bahnanteil von verschiedenen Regionen der Schweiz und Europa vorgenommen. Eine Erhöhung des Bahnanteils auf 50 % wäre nur möglich, wenn die Strassentransporte verteuert, der Import von ausländischem Holz gesteigert und der Entlad und Belad der Güter im 24-Stunden-Betrieb möglich wäre. Das Verwaltungsgericht hat sich davon überzeugt, dass von der Bauherrschaft diejenigen Massnahmen verlangt werden, die technisch und betrieblich (auch für die Bahn) möglich sind. Mehr als die Bahn zuverlässig leisten kann, darf von der Bauherrschaft nicht verlangt werden. Aus all diesen Gründen sind die Beschwerden abzuweisen.