Die Rundholz-Anlieferung von Borregaard nehme dauernd ab. Die Einsparungen durch Holz-Cluster stehen zur Erreichung von Umweltzielen nicht zur Verfügung. Die Vorgaben des USG seien auch bei tieferem Anteil erfüllt. Die Erhöhung des Bahnanteils im Sinn einer vorsorglichen Emissionsminderung sei problematisch. Es sei schwer festzulegen, bis zu welcher Höhe eine solche Massnahme noch als wirtschaftlich tragbar (im Sinne von Art. 11 Abs. 2 USG) gelten dürfte, anderseits sei die Anlieferung per Bahn bezüglich der Kapazitäten und der Einhaltung von Terminen gemäss Aussagen der Bahn unsicherer geworden. Zum Bahnanteil führt die UVP wörtlich Folgendes aus: “