Bezüglich der gesamten Verkehrslenkung stellt er fest, dass die geregelte Anlieferung des Rundholzes über den Autobahnanschluss Wangen a.A. verglichen mit anderen denkbaren Lösungen trotz umwegbedingter längerer Fahrdistanzen die optimale Variante ist. Sowohl die geregelte als auch die ungeregelte Variante der Zufahrt halten gemäss AfU die Vorgaben der Lärmschutz-Verordnung und der Luftreinhalte-Verordnung ein. Und da die Variante “geregelt” für die Betreiberfirmen gegenüber der Variante “ungeregelt” wegen der eingeschränkten Routenwahl nachteilig ist, erfolge bereits die Aufnahme der entsprechenden Bestimmungen in die Sonderbauvorschriften in Anwendung der umweltrechtlichen Vorsorge.