Die Auflage entspricht Kapitel 4.5.1 des UVB, wonach eine weitergehende Emissionsreduktion nur durch die Beeinflussung des Lastwagenparks der Lieferanten erreicht werden kann. Der Einsatz einer modernen Fahrzeugflotte ist entweder im Rahmen der Submission von Transportaufträgen oder im Rahmen der Aushandlung der Holzabnahmeverträge sicherzustellen. Das HVZ erstattet jährlich Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Massnahme. Die Fachstelle hat in der UVP dieser Festlegung zugestimmt. Gemäss Beschluss des Regierungsrates erweist sich diese Regelung als mit dem Umweltrecht vereinbar.