Die Anträge I–VI des Beurteilungsberichts des Amts für Umwelt vom 12. September 2005 werden in den Genehmigungsbeschluss aufgenommen (s. UVP Anhang 1, Anträge). Demnach werden alle in Kapitel 11 im Umweltverträglichkeitsbericht der Gesuchsteller aufgeführten Massnahmen zum Schutz der Umwelt umgesetzt. Es werden eine Begleitkommission zur Überwachung der betrieblichen Auflagen und eine Umweltbaubegleitung eingesetzt. In Bezug auf die Luftbelastung wurden umfassende Massnahmen als Auflagen verfügt: Gemäss Antrag III der Fachstelle ist das Holzkraftwerk gestützt auf Art. 4 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 1 und 2 LRV mit einer Rauchgasreinigung auszustatten, welche dem Stand der Technik entspricht.