Weiter sei in Betracht zu ziehen, dass das Kriterium der wirtschaftlichen Tragbarkeit auf Unternehmungen zugeschnitten sei, die nach marktwirtschaftlichen Prinzipien, d.h. gewinnorientiert, betrieben werden. Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Tragbarkeit sei auf die in den einzelnen Branchen gegebenen Verhältnisse abzustellen und in der Regel solle der mittlere gut geführte Betrieb als Massstab dienen. Im Rahmen des UVP-Verfahrens hat die Behörde zu prüfen, welche über die allgemein anwendbaren Vorschriften hinaus gehenden, mit zumutbarem Aufwand realisierbaren technischen Möglichkeiten bestehen, um die Luftverschmutzung zu verringern.