Es sei deshalb unzulässig, einen Bahnanteil festzulegen, der von den Transportunternehmen nicht garantiert werden könne. Der eingereichte Wirtschaftlichkeitsvergleich zeige, dass die Bahntransporte erst ab einer Distanz von 150 km wirtschaftlich sind. Für die Startphase stünden Vereinbarungen mit den Waldbesitzern der Kantone Solothurn, Aargau, Bern und Neuenburg vor dem Abschluss. Diese Lieferungen dürften etwa 60 % der Endauslastung ausmachen. In der Startphase liege das ganze Einzugsgebiet unterhalb der 150 km-Grenze. Diese Bahntransporte seien eher unrentabel.