Die Luftbelastung könne durch die Erhöhung des Bahnanteils für die Holztransporte verringert werden. Die Berechnungsgrundlagen für die Wirtschaftlichkeit eines höheren Bahnanteils seien vom Anlagebetreiber nicht offengelegt worden. Der Bahnhof Luterbach stosse nicht an Kapazitätsgrenzen. Im Verkehrskonzept Schiene, das die Bahnen für die Anlagebetreiber erstellt haben, fände sich keine entsprechende Aussage. Die Frage, ob ein höherer Bahnanteil von Seiten der Bahn bewältigt werden könnte, sei nie abgeklärt worden. Der Anlagebetreiber verpflichte sich nicht einmal auf den aktuellen, d.h. ohne besondere Anstrengungen möglichen Bahnanteil.