Das Bau- und Justizdepartement hat zu den Einwendungen Stellung zu nehmen. Die Einwohnergemeinden und Regionalplanungsorganisationen, die Einwendungen erhoben haben, können gegen einen ablehnenden Entscheid innert 10 Tagen beim Regierungsrat Beschwerde führen. Der Regierungsrat beschliesst den Richtplan und entscheidet gleichzeitig über die Beschwerden. Gegen den Beschluss des Regierungsrates können die abgewiesenen Einwohnergemeinden und Regionalplanungsorganisationen innert 30 Tagen beim Kantonsrat Beschwerde führen. Es ist unbestritten und in den Akten belegt, dass dieses Verfahren richtig durchgeführt worden ist.