Die kritisierte Belastung von Wohngebieten durch den Verkehr des HVZ auf der nördlichen und den südlichen Achsen wurde bereits behandelt. Durch die in den Sonderbauvorschriften festgelegte Anlieferungsvariante “geregelt” über den Autobahnanschluss Wangen a.A. werden die Wohngebiete bis auf einen ca. 500 m langen und nur dünn besiedelten Abschnitt entlang dem Autobahnzubringer in Wiedlisbach (Wangenstrasse) sowie einzelne Liegenschaften am westlichen Ortseingang von Wiedlisbach und im nördlichen Bereich von Flumenthal umfahren. Die übrigen Erschliessungsanforderungen ergeben sich wie dargestellt aus dem Kantonalen Richtplan. Sie sind erfüllt.