Das Amt für Umwelt bestätigt in der UVP, dass die geregelte Anlieferungsvariante die Standortkriterien erfüllt. Dem Einwand des VCS, durch den Anschluss an den nächsten übergeordneten Verkehrsträger würden grössere Wohngebiete tangiert, kann nicht gefolgt werden. Der Anhang J2 zum UVB zeigt, dass der nördliche Anschluss über die Hauptanfahrtsroute weitgehend über Ausserortsstrecken (5550 m), Umfahrung/Verzweigung (1340 m) und nur 570 m durch Innerortsstrecken führt. Auf der ganzen Strecke gibt es keinen Fussgängerstreifen. Es werden 790 m Wohnzonen tangiert. Die südlichen Anfahrtsrouten werden nur unbedeutend tangiert.