Für güterverkehrsintensive Anlagen sind zweckmässige Standorte zu wählen. Sie liegen so, dass die Lärm- und Luftbelastung von Wohngebieten minimiert wird. Ebenso berücksichtigt werden im Rahmen der angebotsorientierten Verkehrsplanung die bestehenden Strassenkapazitäten und die Möglichkeit der Erschliessung mit Industriegeleisen (2.1.3). Standortkriterien für GA sind (3.4.3 zu SW-4.4.3): a. Anschluss an den nächsten übergeordneten Verkehrsträger, möglichst ohne grössere Wohngebiete zu tangieren, b. Industrie – Geleise – Anschluss, c. Nachweis genügender Strassen- bzw. Knotenkapazitäten (Fahrtennachweis, Mehrverkehrsanteil/Zusatzbelastung Verkehr und Luft).