Der Projektperimeter HVZ lag bisher gemäss kantonalem Richtplan in einem Arbeitsplatzgebiet von überörtlicher Bedeutung. Gemäss der Anpassung des kantonalen Richtplanes 2000 (RRB Nr. 2005/1600 vom 12. Juli 2005) stellt der Kanton im Richtplan sicher, dass verkehrsintensive Anlagen an geeigneten Standorten realisiert werden und somit nicht zu übermässigem Verkehrswachstum führen (2.1.1). Es wurde deshalb ein Kapitel mit Standortkriterien für güterverkehrsintensive Anlagen (SW-4.4) eingefügt. Für solche Anlagen ist eine Spezialzone auszuweisen. Für güterverkehrsintensive Anlagen sind zweckmässige Standorte zu wählen.