Die Einkaufs- und Freizeitzentren sowie grosse Industrieanlagen und Logistikzentren werden raumplanerisch abgestimmt und bezüglich der bestehenden Verkehrsinfrastruktur so situiert, dass eine minimale Umweltbelastung entsteht. Der Forderung des VCS, es seien die im Luftmassnahmenplan zulässigen Fahrleistungen für das Projekt zu konkretisieren, ist deshalb nicht zu folgen. Die Verteilung der Fahrleistungen erfolgt im Richtplan anhand von im Richtplan vorgegebenen Kriterien. Der Regierungsrat erachtet den Standort Luterbach in seinem Genehmigungsbeschluss für eine Industrieanlage von überörtlicher Bedeutung wie das Holzverarbeitungszentrum als besonders geeignet.