Als Grundlage für das Controlling der Massnahme setzt der LMP im Sinne einer Fortschreibung weiterhin die maximale Fahrleistung fest. Der Bau neuer publikumsintensiver Anlagen (PA) und die zulässigen Fahrten sollen über den Richtplan auf die Agglomerationen und Entwicklungsgemeinden verteilt werden. Dieser verpflichtet die Gemeinden, mögliche Standorte als entsprechende Zonen in ihrer Nutzungsplanung festzusetzen und die Standorte der PA und GA (güterverkehrsintensive Anlagen) innerhalb der Agglomerationen zu koordinieren. Für solche Anlagen müssen die Gemeinden als Grundnutzung Spezialzonen ausweisen. Sie haben ihr Vorgehen mit den betroffenen Nachbargemeinden abzustimmen.