Im Richtplan wird kein “Kontingent” an künftig noch möglichem Verkehr festgesetzt, sondern es werden die Standortkriterien für verkehrsintensive Anlagen (publikumsintensive Anlagen und güterverkehrsintensive Anlagen) festgesetzt. Gemäss dem Rechenschaftsbericht 2005 des Amtes für Umwelt Kanton Solothurn zum LMP 2000 wurde das ursprünglich vorgesehene Fahrleistungsmodell aus Praktikabilitätsgründen verworfen (Bericht des AfU vom 17. Januar 2006, S. 5, 23–25). Der Luftmassnahmenplan wird fortgeschrieben. Als Grundlage für das Controlling der Massnahme setzt der LMP im Sinne einer Fortschreibung weiterhin die maximale Fahrleistung fest.