Dies wird in der UVP bestätigt. Es wird schliesslich geltend gemacht, im UVB werde die Ozonbelastung nicht untersucht. Die Fachstelle hat zu Recht die Belastungen durch Leitsubstanzen Stickoxid und Stickstoffdioxid ermitteln lassen. In Absprache mit dem Amt für Umwelt wurde das Schwergewicht der Untersuchung auf die NO2-Belastungen gelegt. Ozon bildet sich aus Vorläufersubstanzen und kann mit Modellen lokal nicht berechnet werden. Die Einwände des VCS gegen den UVB, die mehrheitlich bereits im Verfahren vor dem Regierungsrat geltend gemacht wurden, werden von der Fachstelle als nicht stichhaltig beurteilt.