Gemäss den Ausführungen des Tiefbauamtes des Kantons Bern sollen die Erleichterungen (Art. 14 LSV) noch dieses Jahr verfügt werden. Mit der Planung und Gestaltung der Lärmschutzwand wird 2006 begonnen und sie kommt voraussichtlich 2007 zur Ausführung. Die Mehrbeanspruchung der Verkehrsanlage von 0.4–0.6 dB tags durch das HVZ führt zu keiner wesentlichen Änderung der Anlage (Art. 8 Abs. 2 LSV) und zu keinen wahrnehmbar stärkeren Lärmimmissionen (Art. 9 LSV). Die Zunahme ist weniger als 1 dB. Nachts wird die Zunahme geringer ausfallen, da die Anlieferungszeit verschoben wurde.