Demnach sind geregelt: Anlieferung Nadelholz (134 Fz/Tag bzw. 268 Fahrten). Nicht geregelt sind Abtransport Schnittholz (28 Fz/Tag bzw. 56 Fahrten), Asche (1 Fz/Tag bzw. 2 Fahrten) und Pellets (22 Fz/Tag bzw. 44 Fahrten). Anhand des UVB lässt sich beurteilen, ob an einer bestimmten Stelle im Strassennetz die Immissionsgrenzwerte neu überschritten werden (Art. 9 lit. a LSV). In der Tabelle M2 des UVB werden die Lärmimmissionen entlang der Hauptanfahrtsroute auf dem geregelten Abschnitt in absoluten Zahlen für die Jahre 2002 und 2010 für beide Szenarien dargestellt. Diese Zustände werden verglichen mit Szenarien der Strassenbelastung beim Betrieb des HVZ im Jahre 2010 (Zt+).