Die Betreiberin hat grosses eigenes Interesse an einer möglichst hohen Auslastung ihres Werkes. Gleichwohl können die Bahnanteile der SBV aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen nicht von Beginn weg eingehalten werden, denn anfänglich wird vor allem Holz aus der näheren Umgebung verarbeitet. Je geringer die Transportdistanzen sind, umso kleiner ist der Bahnanteil. Die Überprüfung der Umweltverträglichkeit zeigt, dass auch beim anlaufenden Betrieb die Umweltschutzgesetzgebung selbst mit den geringeren Bahnanteilen gemäss den Sonderbauvorschriften zum Gestaltungsplan HVZ eingehalten werden kann. Je kleiner die Produktion, je geringer die Belastung für die Umwelt.