Entgegen der Behauptung des VCS werden Berechnungsgrundlagen und Bahnanteile in den Fussnoten zu den SBV offengelegt. Gemäss dem definitiven Beurteilungsbericht liegt der Bahnanteil bei einer Verarbeitungsmenge von 600'000 Festmetern bei ca. 10 % und bei einer Verarbeitungsmenge von 800'000 Festmetern bei ca. 20 %. An der Hauptverhandlung rügte der VCS, dass der Teilbetrieb zeitlich nicht beschränkt werde. Dies ist jedoch nicht notwendig. Die Betreiberin hat grosses eigenes Interesse an einer möglichst hohen Auslastung ihres Werkes.