Die Angaben zum Mehrverkehr sind überprüfbar. Die Einhaltung der Umweltvorschriften wurde anhand des “worst case” überprüft. Es ist deshalb nicht zu beanstanden, dass im UVB mit zwei Szenarien gearbeitet wird und der Modalsplit des Planszenarios gemäss UVB nicht dem Modalsplit der SBV entspricht. Die Einwände des VCS gegen dem UVB sind in diesem Punkt nicht stichhaltig. 4. Lücken bei der Darstellung des Bahnanteils bei reduziertem Betrieb Für den Teilbetrieb wird das tägliche Fahrtenkontingent für Rundholztransporte des HVZ reduziert. Entgegen der Behauptung des VCS werden Berechnungsgrundlagen und Bahnanteile in den Fussnoten zu den SBV offengelegt.