Der durch den Rundholztransport verursachte Lastwagenverkehr soll gemäss dem UVB weitgehend über den Anschluss Wangen a.A. und die T5 über Wiedlisbach und Flumenthal zum Planungsperimeter geführt werden. Dies mit dem raumplanerischen Ziel, die dichter besiedelten Ortsdurchfahrten auf den direkteren Anfahrtswegen (Kriegstetten, Derendingen, Zuchwil, Luterbach) vom Lastwagenverkehr zu entlasten. Unabhängig von der gewählten Variante (gelenkt oder ungelenkt) überschreiten die zusätzlich durch das HVZ verursachten Lärmbelastungen an keinem Punkt des Strassennetzes die gemäss gängiger Gerichtspraxis bei 1.0 dB(A) festgelegte Grenze der Wahrnehmbarkeit (Art. 9 lit.