Das Areal besitzt einen guten Gleisanschluss, liegt aber bezüglich seiner Anbindung ans übergeordnete Strassennetz (Autobahnanschlüsse) nicht optimal. Das Vorhaben gerät in der geplanten Ausdehnung und Produktionskapazität vor allem in den Bereichen Luft und Lärm in den Bereich von Grenzwerten gemäss der Lärmschutz-Verordnung bzw. der Luftreinhalte-Verordnung (LRV, SR 814.318.142.1). Dies gilt nicht nur für die Anlagen selber, sondern auch für den von ihnen verursachten Lastwagen- und Bahnverkehr.