Die UVP berücksichtigt den Nachtrag zur Vorprüfung vom 23. April 2004, in welchem die Abweichungen von der Beurteilung zum Bahnanteil und zu den Emissionen des Holzkraftwerkes ausführlich begründet werden. Aufgrund des aktuellen Kenntnisstandes vertrat die Fachstelle die Meinung, dass das Vorhaben in Übereinstimmung mit der geltenden Umweltschutzgesetzgebung realisiert werden könne, und beantragte dem Regierungsrat, den Teilzonen- und Gestaltungsplan HVZ unter Berücksichtigung der Empfehlungen und Anträge zu genehmigen. Die Fachstelle würdigt die überregionale Bedeutung des Projekts. Sie beurteilt das Vorhaben aus forst- und aus klimapolitischer Sicht positiv.