Die Untersuchungen seien fachlich kompetent ausgeführt und im Bericht nachvollziehbar und klar strukturiert wiedergegeben. Der UVB reiche für die Beurteilung der Umweltauswirkungen im Rahmen des Gestaltungsplanverfahrens aus und entspreche den gesetzlichen Anforderungen. Die UVP berücksichtigt den Nachtrag zur Vorprüfung vom 23. April 2004, in welchem die Abweichungen von der Beurteilung zum Bahnanteil und zu den Emissionen des Holzkraftwerkes ausführlich begründet werden.