Die Fachstelle hat die UVP gestützt auf ein verwaltungsinternes Vernehmlassungsverfahren und unter Miteinbezug der Behörden des Kantons Bern erarbeitet. Die UVP der Fachstelle erfolgte unter Abwägung der im Rahmen der Einsprachen und Beschwerden vorgebrachten Anträge und Argumente. Die im vorliegenden Verfahren geltend gemachten Einwände wurden bereits im Verfahren vor dem Regierungsrat behandelt. Die Fachstelle betrachtet den UVB der Gesuchsteller als eine gute Grundlage für die Beurteilung des Vorhabens im Rahmen des Gestaltungsplanverfahrens. Die Untersuchungen seien fachlich kompetent ausgeführt und im Bericht nachvollziehbar und klar strukturiert wiedergegeben.