Ist die voraussichtlich verbleibende Belastung der Umwelt an Belastungsgrenzwerten messbar, ist zu überprüfen, ob diese eingehalten oder überschritten werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung, welche der Regierungsrat gemäss der Verordnung über Verfahrenskoordination und Umweltverträglichkeitsprüfung (VVK, BGS 711.15, Anhang V) vorgenommen hat, stützt sich auf den Bericht über die Umweltverträglichkeit (UVB) der Projektverfasser und auf die definitive Beurteilung durch die Umweltschutzfachstelle (Amt für Umwelt) vom 12. September 2005 (UVP). Am 12. September 2005 teilte das kantonale Amt für Umwelt (AfU) als Umweltschutzfachstelle im Sinne von Art.