USG liegt der Umweltverträglichkeitsprüfung ein Umweltverträglichkeitsbericht zugrunde, der die Angaben enthält, die zur Prüfung des Vorhabens nach den Vorschriften über den Schutz der Umwelt notwendig sind. Der von der Gesuchstellerin zu erstellende Bericht wird nach den Richtlinien der Umweltschutzfachstelle zuhanden des Regierungsrates eingeholt. Er umfasst die in Art. 9 Abs. 2 USG aufgezählten Punkte (Art. 7–11 UVPV). Die Fachstelle prüft das Vorhaben auf seine Übereinstimmung mit dem Umweltschutzrecht des Bundes und teilt das Ergebnis in Form eines Antrages der zuständigen Behörde mit (Art.