Die Betriebsabläufe der bestehenden Zellulosefabrik Borregaard AG sind vom Vorhaben ebenfalls tangiert (Substitution von Nadelrundholz durch Sägereirestholz) und werden deshalb vor allem für die Bereiche Verkehr/Luft/Lärm in die Betrachtungen miteinbezogen. Massgebliches Verfahren für die UVP ist das Gestaltungsplanverfahren (Anhang 8 der kantonalen Richtlinien über die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung, BGS 711.16). 2. Mängel des Umweltverträglichkeitsberichts Der VCS erachtet den Umweltverträglichkeitsbericht in verschiedener Hinsicht als mangelhaft. Er weise Lücken auf und sei zu ergänzen.