Weil allein die Lagerfläche für das angelieferte Holz den Schwellenwert von 20'000 m2 überschreitet, ist das Vorhaben UVP-pflichtig. Aus Sicht der Umweltschutzgesetzgebung sind die Vorhaben der Kogler Holz AG (Schnittholzproduktion) und der AEK Energie AG (Energiegewinnung und Herstellung von Holzpellets) als funktionale Einheit zu betrachten und bezüglich ihrer Umweltauswirkungen gemeinsam zu beurteilen. Die Betriebsabläufe der bestehenden Zellulosefabrik Borregaard AG sind vom Vorhaben ebenfalls tangiert (Substitution von Nadelrundholz durch Sägereirestholz) und werden deshalb vor allem für die Bereiche Verkehr/Luft/Lärm in die Betrachtungen miteinbezogen.