III. 1. Umweltverträglichkeitsbericht Der Regierungsrat geht davon aus, dass das Holzverarbeitungszentrum Luterbach der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegt. Gemäss Ziffer 80.6 des Anhangs der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV, SR 814.11) unterliegen Güterumschlagplätze und Verteilzentren mit mehr als 20'000 m2 Lagerfläche der UVP-Pflicht. Diese Pflicht gilt sowohl für Neuanlagen (Art. 1 UVPV) als auch für wesentliche Änderungen bestehender Anlagen (Art. 2 UVPV). Weil allein die Lagerfläche für das angelieferte Holz den Schwellenwert von 20'000 m2 überschreitet, ist das Vorhaben UVP-pflichtig.