55 USG zur Beschwerde berechtigt (Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen, VBO, SR 814.076). Das Verbandsbeschwerderecht ist gegeben gegen Verfügungen über Anlagen, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Der VCS hat sich am bisherigen Verfahren beteiligt und eine Vollmacht der nationalen Organisation eingereicht.