Er vermischt sich weitgehend mit den allgemeinen Strassenimmissionen und kann kaum als eigenständige Belastung feststellbar sein. Dies gilt selbst, wenn der Bahnanteil für die Antransporte von Rundholz gemäss Sonderbauvorschriften von 30 % nicht eingehalten werden kann (Stress-Test mit 18,5 % Bahnanteil). Im Bericht über die Umweltverträglichkeit ist auf keinem Strassenabschnitt mit einer projektbedingten, wahrnehmbaren Zunahme des Verkehrslärms (> 1 dB[A]) zu rechnen. Dies wird auch in der definitiven Beurteilung durch die Umweltschutzfachstelle des Amtes für Umwelt vom 12. September 2005 bestätigt.