Im Entscheid 1A.148/2005 vom 20. Dezember 2005 hat das Bundesgericht festgehalten, dass die Grenze für die Einsprache- respektive Beschwerdelegitimation im Nutzungsplanverfahren bei einer Zunahme des durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommens (DTV) von 10 % angemessen sei. Diese Faustregel basiert auf der Annahme, dass eine Steigerung des DTV um 25 % zu einer Erhöhung des Verkehrslärmpegels um 1 dB(A) führt und eine solche gerade noch wahrgenommen wird. Dies gelte auf bereits stark belasteten Verkehrsachsen und bei einem prognostizierten Mehrverkehr von wenigen Prozenten.