Infolge des Baus und Betriebs des HVZ nehme der Verkehr auf den Verbindungsstrassen zwischen HVZ und Autobahnanschluss Wangen a.A. auch in der Gemeinde Wiedlisbach zu. Gemeinwesen sind zur Anfechtung der Bewilligung für ein mit Immissionen verbundenes Werk befugt, wenn sie als Grundeigentümerinnen gleich wie Private durch Immissionen belastet werden oder wenn sie als Gebietskorporationen öffentliche Anliegen wie den Schutz der Einwohnerschaft durch Immissionen zu vertreten haben und insofern in hoheitlichen Befugnissen betroffen werden (BGE 125 II 194; Isabelle Häner: Die Beteiligten im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, Zürich 2000, Rz.